Die Hausordnung regelt das Verhältnis untereinander sowie das Verhalten in den allgemeinen Bereichen der Park Residenz Döbling und soll zu einem reibungslosen Zusammenleben aller Bewohner beitragen.
Miteiander
Sie dürfen erwarten, dass Bewohner und Mitarbeiter unseres Hauses Ihnen mit der entsprechenden Freundlichkeit, Höflichkeit und Toleranz begegnen. Im Gegenzug dürfen auch wir dies von Ihnen erwarten.
Direktion
Mit der Leitung der Park Residenz Döbling ist Frau Direktor Sabina Rutar MAS betraut. Ihr Büro befindet sich in der Verwaltung. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Beschwerden haben, so richten Sie diese bitte an Frau Direktor Rutar oder die Mitarbeiterin vom Gästeservice, Frau Futterknecht.
Ärztliche Betreuung
Sie haben selbstverständlich in der Park Residenz Döbling freie Arztwahl. Darüber hinaus bieten zwei Ärzte für Allgemeinmedizin und verschiedene Fachärzte regelmäßige Ordinationen im Haus an. Die Ordinationszeiten werden auf der Informationstafel im Erdgeschoß und im Morgenblatt angekündigt.
Pflegerische Betreuung
Für alle pflegerischen Belange steht Ihnen die Pflegedienstleitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie gewährleistet eine fachlich kompetente und angemessene Betreuung, welche durch unserqualifiziertes Pflegepersonal erbracht wird und für Sie rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Benützung der Gemeinschaftsräume
Die Benützung der Gemeinschaftsräume und der zum Grundstück gehörenden Außenanlagen findet auf eigene Gefahr statt. Für daraus entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.
Brandschutz
Das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen sind aus Gründen des Brandschutzes, aber auch auf Rücksichtnahme auf Nichtraucher, in allen nicht gemieteten Räumen, auch in den Aufzügen verboten. In allen Räumen (auch in den angemieteten Appartements) ist jede Verwendung von Kerzen (außer elektrischen) strikt untersagt! Die Verwendung von elektrischen Heizgeräten ist nur nach Rücksprache mit der technischen Leitung möglich. Treppen und Gänge dürfen nicht mit Möbeln oder sonstigen Gegenständen verstellt werden. Um Ihnen größtmögliche Sicherheit gewähren zu können, werden unsere Mitarbeiter in Belangen des Brandschutzes und der ersten Löschhilfe regelmäßigen Schulungen unterzogen. Sollte es zu einem Brandalarm kommen, bleiben Sie ruhig und verlassen Sie Ihren Brandabschnitt nur dann, wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden oder von befugten Mitarbeitern der Park Residenz Döbling persönlich oder mittels Lautsprecher dazu aufgefordert werden. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter sowie von Rettungskräften ist jedenfalls Folge zu leisten.
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf angemieteten Parkplätzen oder auf anderen dafür vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden. Das Reinigen und Reparieren von Kraftfahrzeugen innerhalb des Grundstücks der Park Residenz ist verboten.
Müll und Abfall
Jeglicher Müll kann in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Das Ablagern von Müll neben den Behältern ist nicht gestattet.
Tiere und Tierhaltung
Grundsätzlich sind in der Park Residenz Döbling Tiere gerne gesehen. Der Einzug mit einem kleinen Haustier (z. B. Katze, Vogel, Hamster usw.) ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für die Betreuung und Versorgung des Tieres ist der Besitzer selbst verantwortlich.
Hunde sind innerhalb der Park Residenz Döbling an der Leine zu führen!
Das Füttern von Tieren, insbesondere von Tauben, ist aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes verboten!
Mittags- und Nachtruhe
Alle Bewohner möchten vor allem in Ruhe leben und wohnen.
Als Mittagsruhe gilt die Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Sie werden gebeten, diese in Ihrem eigenen Interesse einzuhalten. Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Aus Rücksicht auf Ihre Mitbewohner werden Sie gebeten, jederzeit Ihre Radio-, Fernsehgeräte und andere Geräuschquellen auf Zimmerlautstärke einzustellen, bzw. Kopfhörer zu verwenden. Das Haustor ist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gesperrt. Betreten oder verlassen Sie in dieser Zeit die Park Residenz Döbling, öffnet Ihnen der Nachtportier. Hausfremden Personen (dazu zählen auch Angehörige) ist ein Aufenthalt in der Nacht keinesfalls gestattet.
Schlüsselkarte
Als Bewohner der Park Residenz Döbling erhalten Sie eine Schlüsselkarte. Den Verlust der Schlüsselkarte melden Sie bitte umgehend der Rezeption. Die Kosten für die Ersatzkarte sind von Ihnen zu tragen.
Persönliches Eigentum
Dem Bewohner ist es gestattet, eigene Einrichtungsgegenstände, unter Berücksichtigung feuerpolizeilicher Bestimmungen und hygienischer Anforderungen, einzubringen. Für Bargeld und Wertgegenstände, die nicht der Direktion zur Aufbewahrung übergeben werden, kann von der Park Residenz Döbling nur insoweit wie im Betreuungsvertrag unter § 23 geregelt, Haftung übernommen werden. In allen Appartements ist ein (Dokumenten) Safe eingebaut. Zur Vermeidung der Gefährdung von Personen und Sachen ist auch die Einbringung von Waffen ausnahmslos untersagt.
Vertrauensperson
Sie werden ersucht, eine Person Ihres Vertrauens namhaft zu machen. Diese Vertrauensperson ist berechtigt, sich in allen Angelegenheiten die Sie betreffen, an die Direktion, das Pflegepersonal und den betreuenden Arzt zu wenden. Sie ist in wichtigen Belangen zu verständigen und es sind Ihr Auskünfte, die Sie betreffen, zu erteilen.
Rechte der Bewohnergemeinschaft
Die Rechte der Bewohner sowie der Bewohnergemeinschaft sind im Betreuungsvertrag durch § 21 und § 22, entsprechend dem Heimvertragsgesetz geregelt.
Vollpension
- Serviertes Frühstück ins Appartement
- Serviertes Mittagessen im Speisesaal
- Täglich kaltes Abendessen im Appartement (ausgenommen an Themenabenden)
- Betreuungsstation: tägliche Kaffeejause am Nachmittag
Reinigung Appartement
Die Reinigung Ihres Appartements erfolgt durch Mitarbeiter unseres Hauses. Wir ersuchen Sie zur Sauberkeit in allen Bereichen durch Vermeidung unnötiger Verunreinigungen selbst beizutragen.
Wäschereinigung
Wir übernehmen gerne die Reinigung Ihrer privaten Wäsche. Die Verrechnung erfolgt analog dem Leistungsverzeichnis „Zusatzleistungen“. Wäschestücke, die einer chemischen Reinigung bedürfen, werden gerne an einen externen Dienstleister weiter gegeben.
Religionsausübung
Jedem Bewohner steht das Recht auf freie Religionsausübung zu. In unserer Kapelle im Gartengeschoß findet teilweise wochentags und an Sonn- und Feiertagen ein römisch-katholischer Gottesdienst statt. Der evangelische Gottesdienst findet einmal im Monat statt.
Eigentum der Park Residenz Döbling
Bei grob fahrlässigem Umgang mit Eigentum der Park Residenz Döbling oder vorsätzlichem Beschädigen desselben, ist vom Verursacher Schadenersatz zu leisten.
Geschenke
Die Geschenkannahme ist unseren Mitarbeitern nicht erlaubt. Betrachten Sie eine Zurückweisung bitte nicht als Missachtung Ihrer gut gemeinten Geste. Wenn Sie jemanden besonders auszeichnen möchten, so freut er sich über Ihre anerkennenden Äußerungen.
Besondere Vorkommnisse
Besondere Vorkommnisse oder Beobachtungen melden Sie bitte unverzüglich an der Rezeption.
Verstöße gegen die Hausordnung
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine nachweisliche Ermahnung durch den Heimträger, bzw. Direktion. Wiederholte grobe Verstöße gegen die Hausordnung seitens eines Bewohners, können die Kündigung des Vertrages zur Folge haben. Neben dem Bewohner haben auch die Besucher die einzelnen Punkte der Hausordnung einzuhalten. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann nach einer nachweislichen Ermahnung durch den Heimträger, das Betreten des Hauses verboten werden.
Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Gemeinschaft, die auf gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen aufgebaut ist, wohl fühlen.